Im Ludwigshafener Haus des Jugendrechtes kooperieren vertrauensvoll öffentliche und freie Jugendhilfe, Staatsanwaltschaft und Polizei, nach den jeweils geltenden Rechtsgrundlagen, mit dem gemeinsamen Ziel, auf die Jugendkriminalität in unserer Stadt angemessen und wirkungsvoll zu reagieren.
Die Kooperationspartner lassen sich dabei von der Überlegung leiten, dass die Straftaten Jugendlicher häufig ein entwicklungsbedingtes, episodenhaftes Fehlverhalten darstellen
und somit eine differenzierte Intervention der Jugendhilfe, sowie von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz erforderlich ist.
Da Normverstöße junger Menschen aber Beginn einer „kriminellen Karriere“ sein können, ist unser gemeinsames Ziel, abgestuft, zeitnah und pädagogisch sinnvoll zu reagieren.
Schwerpunkte im Haus des Jugendrechts sind:
1. Weiterentwicklung der Jugendstrafrechtspflege in Ludwigshafen
2. Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation
3. Ausweitung der Diversionsstrategie
4. Ausbau ambulanter Maßnahmen
5. Stärkere Berücksichtigung der Opferbelange
6. Wahrung und Wiederherstellung des sozialen Frieden durch Ausbau des Täter–Opfer–Ausgleichs
7. Konzentration auf Mehrfach- und Intensivtäter
8. Prävention
9. Verbesserte Zusammenarbeit mit Schulen
10. Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung
Das Projekt wurde während der gesamten Laufzeit durch das Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) evaluiert.
Eine Kurzfassung des Evaluationsberichts wurde von Barbara Mutke, Heinz Müller, Stefan Wink vom ISM Mainz erstellt und kann hier als pdf heruntergeladen werden: