Bereits 1997 wurden in allen Polizeiinspektionen des Landes Sachgebiete Jugendkriminalität eingerichtet. Die Zusammenführung der zwei Ludwigshafener Polizeiinspektionen und der Kriminalinspektion mit entsprechender Gestaltung der sachlichen Zuständigkeit im Haus des Jugendrechts stellt sich als Fortentwicklung der bewährten Strukturen mit erheblichen Optimierungseffekten dar.
Durch die Einführung der täterorientierten Sachbearbeitung und des Wohnortprinzips wird nun gewährleistet, dass für den jugendlichen Täter in der Regel nur noch eine polizeiliche Organisationseinheit zuständig ist. Diese Konzentration von Personenkenntnis und spezifischer fachlicher Kompetenz unter einem Dach steigert die Qualität der Ermittlungsarbeit deutlich.
Die stärkere konzeptionelle Befassung mit jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern wird die polizeilichen Reaktionsmöglichkeiten weiter optimieren. Außerhalb des Strafverfahrens sind die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im JuReLu durch ihre Nähe zu den städtischen Dienststellen in der Lage, akute Feststellungen, die Handlungsbedarf im Hinblick auf die Kinder- und Jugendhilfe enthalten, auch von anderen Polizeistellen schnell zu transportieren und konzertierte Maßnahmen abzusprechen. Dieser Schnittstellenfunktion des Sachgebietes Jugendkriminalität kommt, insbesondere bei festgestellten Kindeswohlgefährdungen oder delinquentem Verhalten Strafunmündiger, eine zentrale Bedeutung zu.
Neben ihrer Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet der Strafverfolgung widmen sich die Beamtinnen und Beamten im JuReLu auch der fallbezogenen und allgemeinen Prävention. Zur Koordination solcher Maßnahmen wurde der Beauftragte für Jugendsachen der Polizeidirektion Ludwigshafen unter Beibehaltung seiner sonstigen Aufgaben, insbesondere seiner Aktivitäten auf dem Gebiet der Gewaltprävention, ebenfalls im Haus des Jugendrechts untergebracht.
Derzeit bearbeiten die 18 im operativen Bereich eingesetzten Beamten durchschnittlich mehr als 3.000 Strafverfahren pro Jahr. Die Spanne reicht dabei von einfach gelagerten Fällen wie Ladendiebstählen, über Körperverletzungen und Graffiti, bis hin zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Einbrüchen, Raubstraftaten oder Erpressungen.
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